Aktueller Stand der Umsetzung
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 1.12.2025 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nicht komplett barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
Inhalte in Leichter Sprache sind nicht vorhanden.
Teile unserer Videoinhalte sind derzeit nicht barrierefrei zugänglich, da Untertitel und Audiodeskriptionen fehlen. Wir planen jedoch, bei künftigen Veröffentlichungen verstärkt auf barrierefreie Formate zu achten und sukzessive bestehende Inhalte anzupassen.
Die PDF-Dokumente entsprechen nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit (z. B. fehlende Tags und Alternativtexte). Die vollständige Nachbearbeitung aller Dokumente ist aufgrund des Umfangs derzeit nicht möglich, wird jedoch bei Neuveröffentlichungen berücksichtigt.
Darüber hinaus enthalten manche Bilder und Grafiken auf der Website noch keine Alternativtexte. Eine vollständige Nachpflege ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht realisierbar, wird aber schrittweise erfolgen.
Bestimmte Inhalte auf dieser Website sind nicht barrierefrei zugänglich gestaltet, da sie nach § 2 Absätze 2 und 3 BITV 2.0 nicht in den Anwendungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften fallen.
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 1.12.2025 erstellt.